Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat zum Schutz vor Waldbränden mit 23. März 2022 die Waldbrandschutzverordnung (LL_2022_001) erlassen. Aufgrund dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Weitere Informationen dazu sind der Verordnung zu entnehmen.
Bild: Ylvers auf Pixabay